25.11.2015 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehrtagung: Zwischen Brandschutzgesetz und Dienstrechtsmodernisierung

Mehr als 200 Feuerwehr- und Rettungskräfte aus ganz Nordrhein-Westfalen kamen am Mittwoch (24. November 2015) zur Tagung nach Duisburg und diskutierten über wichtige Weichenstellungen in ihrem Bereich.

Der Vormittag stand im Zeichen von Fachvorträgen. Seit fast zwei Jahren gilt das neue Notfallsanitätergesetz. Es löste das seit 1989 bestehende Gesetz des Rettungssanitäters und -assistenten ab. Über die praktische Umsetzung des Gesetzes und die notwendigen Kompetenzen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter informierte Prof. Dr. Dr. Alex Lechleutner, Direktor des Instituts für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr. Den Prozess der Neuausrichtung und Implementierung neuer Aufgaben des Instituts der Feuerwehr (IdF) in Nordrhein-Westfalen erläuterte im Anschluss IdF-Direktor Berthold Penkert.

Mit der Verabschiedung einer Resolution endete der erste Teil der Tagung. Keine Öffnung der Werkfeuerwehren für private Sicherheitsunternehmen, so lautet die Forderung des komba-Fachbereichs Feuerwehr- und Rettungsdienst. Der hohe Qualitätsstandard und ein größtmögliches Maß an Sicherheit bei der Gefahrenabwehr in den Werkfeuerwehren kann nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Kräfte der Werkfeuerwehren dem Betrieb angehören. Die Mitglieder in den Werkfeuerwehren und Feuerwehren fordern den Landtag deshalb auf, den entsprechenden § 16 Absatz 2 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) zu verabschieden. (Die komba gewerkschaft nrw informierte unter anderem darüber in ihrem Feuerwehr-Info 7/2015)

Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft nrw, griff das Thema BHKG am Nachmittag in einer interessanten Podiumsdiskussion gemeinsam mit Vertretern der Parteien darunter Peter Biesenbach (CDU), Hans-Willi Körfges (SPD) und Lukas Lamla (Piraten) sowie Bernd Schulzki aus dem komba Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst noch einmal auf. Trotz derzeit erkennbar unterschiedlicher parteipolitischer Positionen lautete das Anliegen der Feuerwehrkräfte, dass die Politik sich auf einen einheitlichen Entwurf einigen solle. Die Politiker ließen einen Einigungswillen erkennen. 

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz und seine Auswirkungen für die Feuerwehrkräfte war ebenfalls Grundlage der Diskussion. Die komba nrw erwartet von dem Gesetz unter anderem, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wieder hergestellt und diese auf 200 Euro angehoben wird. Die bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen sowie eine Anhebung der Besoldung in allen Bereichen waren zudem Gegenstand der Gespräche.

Die Tagung diente nicht zuletzt dem Erfahrungsaustausch untereinander und der Gelegenheit zu intensiven Diskussionen über aktuelle Entwicklungen im Feuerwehrbereich. Thorsten Fuchs, langjähriges Mitglied des Fachbereiches Feuerwehr- und Rettungsdienst, verabschiedete sich im Rahmen der Tagung von seinem aktiven Engagement in der komba nrw. Ulrich Silberbach, Landesvorsitzender der komba nrw, dankte ihm gemeinsam mit dem Fachbereichsvorsitzenden Valentino Tagliafierro sowie den anderen Fachbereichskollegen für seinen engagierten Einsatz zum Wohle der komba nrw.

Weitere Informationen:

  • Bildergalerie zur Feuerwehrtagung 2015 in Duisburg
  • Die Vorträge als pdf-Downloads - nur für unsere Mitgliede im internen Bereich der komba nrw (zum Login)
  • Broschüre zum neuen BHKG "Gemeinsam für die Sicherheit in NRW" - nur für unsere Mitgliede im internen Bereich der komba nrw (zum Login)

 

 

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