Feuerwehr-Info 6/2015
Vorschläge zur Neuordnung der Laufbahn Feuerwehr
Durch die ständig wachsenden Anforderungen an die Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst ist aus Sicht der komba gewerkschaft deren Neu- und Höherbewertung dringend erforderlich. Einhergehend damit müssen die Regelungen für einen Aufstieg in ein höheres Amt verbessert werden.
Schon seit Jahren fordert die komba gewerkschaft eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen bei der Feuerwehr. Gerade im mittleren Dienst müssen Verbesserungen geschaffen werden, die mehr Beförderungsmöglichkeiten eröffnen. In diesem Zusammenhang fordert die komba gewerkschaft für die neuen Stellen der Notfallsanitäter die Bewertung und Beförderung nach BesGr. A9 und die des Praxisanleiters nach BesGr. A 9+Z/A 10. Ebenso sind in vielen Feuerwehren bereits jetzt schon die Stellen der Wachabteilungsführer nach BesGr. A 10/A11 bewertet und mit Beamten des gehobenen Dienstes besetzt.
Damit mehr Beförderungsmöglichkeiten für leistungsstarke und gut ausgebildete Beamte des mittleren Dienstes eröffnet werden, halten wir es für notwendig, dass für diese Beamtinnen und Beamten Stellen des gehobenen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 11 geöffnet werden. Dadurch können schneller die notwendigen Besetzungen von Stellen vorgenommen werden.
Einhergehend damit muss das Eingangsamt für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst von BesGr. A 10 nach BesGr. A 11 angehoben werden. Nur so kann nach unserer Auffassung gewährleistet werden, dass leistungsstarke Absolventen der Fachhochschulen für den feuerwehrtechnischen Dienst gewonnen werden können.
Entsprechend den Regelungen der allgemeinen Laufbahnverordnung müssen die Regelungen für den Aufstieg in den höheren Dienst verbessert werden, in dem ein vergleichbarer modularer Aufstieg aufgenommen wird. Die Möglichkeiten einer dualen Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind ebenfalls zu prüfen.
Für die Ausbildung für den mittleren und gehobenen Dienst in den Feuerwehren müssen nach Ansicht der komba gewerkschaft die Einkommensbedingungen verbessert werden, in dem die Ausbildung nicht mehr in einem Anwärterverhältnis, sondern in einem Beamtenverhältnis auf Probe durchgeführt wird. Nur so werden die Feuerwehren die Chance bekommen, noch geeignete junge Bewerberinnen und Bewerber für die vielen offenen Stellen zu erhalten.
Für alle Laufbahngruppen muss es bei der einheitlichen Lebensarbeitszeitgrenze von 60 Jahren bleiben. Die komba gewerkschaft hat hierzu eine Initiative gestartet, um auch die Kolleginnen und Kollegen beim Institut der Feuerwehr in Münster in den Genuss der vorgezogenen Altersgrenze kommen zu lassen.
Wir werden über die weiteren Entwicklungen zeitnah informieren.
Köln, 10.07.2015
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln
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